Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Diese AGB gelten für Verträge mit TerminSicher ab 01.01.2023


§ 1 Präambel

  1. TerminSicher ist ein Dienstleistungsangebot der EureSoftware GmbH, Flughafenstraße 59, 70629 Stuttgart (im Folgenden: TerminSicher), das Dienstleistern verschiedener Branchen (nachstehend „Dienstleister“) eine Plattform zur Verfügung stellt, um deren Geschäft über das Internet zu verwalten und das die Möglichkeit bietet, Termine mit Ihren Kunden (im Folgenden „Endkunden“) zu vereinbaren und Ihre Termine zu verwalten.
  2. Die vorliegenden Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten bei sämtlichen Vertragsverhältnissen zwischen genannten Parteien.





§ 2 Geltungsbereich

  1. Die vorliegende AGB erhalten alle Regelungen, Rechte und Pflichten der Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstandes.
  2. Die AGB gelten ab dem ersten Tag der Nutzung des TerminSicher-Serviceangebotes. Etwaige frühere Vertragsbedingungen zwischen den Parteien verlieren mit dem Wirksamwerden dieser AGB ihre Gültigkeit.
  3. Eine vertragliche Beziehung zwischen TerminSicher und Endkunden des Dienstleisters kommt nicht zustande. Innerhalb der Vertragsbeziehung des Dienstleisters zu dessen Kunden ist TerminSicher weder als Partner oder als Vertreter einer Partei, noch als Vermittler eingebunden.





§ 3 Vertragsabschluss

  1. Die Nutzung der Online-Terminbuchungslösung erfordert die Einrichtung eines Nutzer-Accounts. Hierzu ist die Eingabe des Vor-, und Nachnamens, der Anrede und einer E-Mail-Adresse, einer Mobiltelefonnummer und eines Passworts erforderlich. E-Mail-Adresse und Passwort dienen zugleich als Zugangsdaten des Dienstleisters zu der Online-Terminbuchungslösung.
  2. Mit Abschluss des Registrierungsprozesses zur Einrichtung eines Nutzer-Accounts gibt der Dienstleister & Endkunde ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der jeweils gebuchten Online-Terminbuchungslösung ab. Bei Bestellung von kostenpflichtigen Versionen werden zudem zuvor Rechnungs- und Zahlungsdaten abgefragt und der Dienstleister bekommt abschließend nochmals alle Bestelldaten auf die Bestellübersichtsseite angezeigt. (Vor Absenden der Bestellung hat der Dienstleister die Möglichkeit, hier sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen, zu ändern, bzw. die Bestellung abzubrechen.)

In diesem Fall gibt der Dienstleister erst durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ ein Angebot zum Abschluss des jeweiligen Vertrags ab.

  1. TerminSicher erbringt ihre Leistungen nicht für Verbraucher-Endkunden, sondern ausschließlich für die Zwecke der gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit des Dienstleisters.
  2. Keine Geltung fremder AGB. Die Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender Bestimmungen ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Allgemeine Geschäftsbedingungen des Dienstleisters, selbst wenn TerminSicher einen Auftrag des Dienstleisters annimmt, in dem der Dienstleister auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder dem Auftrag allgemeine Geschäftsbedingungen des Dienstleisters beigefügt sind und TerminSicher dem nicht widerspricht.
  3. Der Dienstleister verpflichtet sich sicherzustellen, dass die von ihm angebotenen Leistungen und Leistungsbeschreibungen sowie die Inhalte des Buchungsprofils weder gesetzliche Verbote, noch Rechte Dritter verletzen.
  4. TerminSicher trifft keine Pflicht zur Überprüfung der vom Dienstleister implementierten Inhalte und Daten. TerminSicher behält sich jedoch das Recht vor, im Fall von Verstößen gegen die vorgenannten Verpflichtungen, das Vertragsverhältnis fristlos oder ordentlich zu kündigen. Bzw. Account des Dienstleisters zu sperren.





§ 4 Vertragsgegentand und Leistungen

  1. TerminSicher stellt ihren Kunden die Software mit den jeweils ausgewählten

Service Paketen zur Nutzung über das Internet zur Verfügung („Software as a

Service“), und erbringt weitere damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen.

Die Services von TerminSicher bestehen aus bestimmten Service Paketen, die der Dienstleister jeweils einzeln oder zusammen mit anderen Zusatzmodulen im Bestellschein, über die Webseite oder in sonstiger Form bei TerminSicher bestellen kann. Einzelheiten zum

Leistungsumfang der jeweils gebuchten Service Pakete ergeben sich aus dem

Bestellschein und der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

  1. Der Dienstleister erhält für die Laufzeit des Vertrages das nicht ausschließliche,

nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht, auf das jeweils gebuchte

Service Paket mittels eines Browsers und einer Internetverbindung zuzugreifen und

für eigene Geschäftszwecke ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder

freiberuflichen Tätigkeit zu nutzen.

  1. TerminSicher stellt dem Endkunden eine kostenfreie Registrierungsfunktion zur Verfügung, mit dessen Hilfe der Endkunde einfach und schnell mit den Nutzern der Online-Terminbuchungslösung von TerminSicher Termine vereinbaren kann, ohne sich hierfür direkt bei den Dienstleistern jedes Mal erneut identifizieren und registrieren zu müssen.
  2. Bei der Registrierung des Endkunden bei TerminSicher zum Zwecke einer Terminbuchung bei einem Dienstleistern wird geprüft, ob die eingegebenen Daten korrekt sind und ob der Endkunde bei TerminSicher registriert ist. Hierfür werden die Login-Daten an TerminSicher übermittelt und ggf. verifiziert.
  3. TerminSicher nimmt Terminbuchungen von Endkunden der Dienstleister über Internet entgegen.
  4. Über Terminbuchungen erhält der Dienstleister optional umgehend eine Benachrichtigung, je nach seiner Wahl per E-Mail, SMS und/oder Fax. Optional – je nach Paket – erhalten auch die Endkunden Termin-Benachrichtigungen und SMS/E-Mail Termin-Erinnerungen.
  5. TerminSicher behält sich das Recht vor, unentgeltlich bereitgestellte Funktionen, Module und Komponenten zu ändern, neue Funktionen unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen und/oder die Bereitstellung unentgeltlicher Funktionen einzustellen. TerminSicher wird dabei stets die berechtigten Interessen des Endkunden berücksichtigen.
  6. TerminSicher behält sich das Recht auf Einschränkungen des Leistungsumfangs für einzelne Accounts insbesondere bei unverhältnismäßiger Nutzung vor. Dem Dienstleister wird in solchen Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht eingeräumt.
  7. TerminSicher stellt dem Dienstleister die jeweiligen Services mit einer Verfügbarkeit gemäß Leistungsbeschreibung bereit.

a.   TerminSicher erbringt ihre Leistungen am Anschlusspunkt des von TerminSicher genutzten Rechenzentrums an das Internet. Für die Internetverbindung zwischen dem Dienstleister und dem Rechenzentrum ist der Dienstleister verantwortlich.

b.  Bei der Berechnung der tatsächlich erreichten Verfügbarkeit bleiben Ausfälle aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien) unberücksichtigt. Ebenso unberücksichtigt bleiben Sperrungen durch TerminSicher, die TerminSicher aus Sicherheitsgründen für erforderlich halten darf, sofern TerminSicher angemessene Vorkehrung zur Sicherheit getroffen hatte (z. B. Denial of Service Attacke, schwere Sicherheitslücke in einer genutzten Fremd-Software ohne verfügbaren Patch) oder die TerminSicher vornimmt, weil der Dienstleister mit seinen vertraglichen Verpflichtungen im Verzug ist (z. B. Zahlung des vereinbarten Entgelts).





§ 5 Leistungsänderungen

  1. Dem Dienstleister ist bekannt, dass es sich bei den Service Paketen von TerminSicher um eine Standardsoftware handelt, die entweder als Software as a Service Dienst bereitgestellt wird und hierbei eine Vielzahl von Dienstleistern auf ein zentrales System zugreifen oder die weitgehend automatisiert arbeitet. Die aus einem solchen Multi-tenancy (Mehrmieter) oder automatisierten Modell resultierenden Skalenvorteile lassen sich nur nutzen, wenn es sich um ein einheitliches Softwareprodukt handelt, das auch fortentwickelt werden kann. Die Parteien vereinbaren daher:

a.   TerminSicher kann ihre Services, Service Pakete, Portalseiten und Widgets (einschließlich der Systemanforderungen) jederzeit aus wichtigem Grund ändern. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung erforderlich ist aufgrund (I) einer notwendigen Anpassung an eine neue Rechtslage oder Rechtsprechung, (II) des Schutzes der Systemsicherheit, oder (III) Vermeidung von Missbrauch.

b.  Daneben kann TerminSicher ihre Services, Service Pakete, Portalseiten und Widgets im Rahmen einer kontinuierlichen Fortentwicklung angemessen ändern (z. B. Abschaltung alter Funktionen, die durch neue weitgehend ersetzt werden), um insbesondere den technischen Fortschritt zu berücksichtigen.

  1. TerminSicher wird den Dienstleistern auf für ihn nicht nur unwesentlich nachteilige Änderung rechtzeitig, in der Regel vier Wochen vor dem Inkrafttreten, hinweisen. Wenn durch eine Änderung berechtigte Interessen des Dienstleisters nachteilig berührt sein können, so dass ihm insoweit ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann, kann der Dienstleister das betroffene Service Paket mit einer Frist von einer Woche bis zum Inkrafttreten der angekündigten Änderung kündigen. Sofern der Dienstleister nicht kündigt, tritt die Änderung zum angegebenen Datum in Kraft. TerminSicher weist hierauf in der Information hin.






§ 6 Mitwirkung des Dienstleisters

  1. Der Dienstleister trägt für den Abgleich der Terminbuchungen über TerminSicher mit seiner allgemeinen Terminverwaltung selbst Sorge.
  2. Kann der Dienstleister einen über TerminSicher gebuchten Termin - gleich, aus welchem Grunde – nicht einhalten, so trägt er für eine diesbezügliche Abstimmung mit seinem betroffenen Endkunden ausschließlich selbst Sorge.
  3. Für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften im Zusammenhang mit seinen Termin -Angebotsinhalten und seinem eigenen Internet-Auftritt, insbesondere von Informationspflichten gegenüber seinen Endkunden, ist der Dienstleister ausschließlich selbst verantwortlich.






§ 7 Zahlungsbedingungen und Verzug

  1. Für die Nutzung des Leistungsangebotes stellt TerminSicher eine monatliche Grundgebühr in Rechnung, deren Höhe sich, falls nicht anderweitig vereinbart, nach der jeweils aktuellen Preisliste richtet, die öffentlich auf der TerminSicher-Webseite zugänglich ist. Etwaige Gebühren für gewählte Zusatzoptionen fallen zusätzlich an.
  2. Alle aufgelisteten Preise verstehen sich zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Die Nutzungsgebühr wird jeweils am Ende des monatlichen Abrechnungszeitraums fällig. In diesem Zusammenhang versendet TerminSicher eine entsprechende Rechnung an die vom Dienstleister bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse.
  4. Die Nutzungsgebühr wird monatlich eingezogen.
  5. Die Nutzungsgebühr wird jeweils anteilig, auf täglicher Basis, nach der tatsächlichen Nutzungsdauer berechnet. Dies gilt insbesondere bei:
    1. Vertragsbeginn innerhalb eines laufenden Abrechnungszeitraums,
    2. Kündigung des Vertrages innerhalb eines laufenden Abrechnungszeitraums,
    3. Wechsel des Servicepaketes und
    4. (De-)Aktivierung von Zusatzoptionen.
  6. TerminSicher behält sich Preisänderungen vor. Diese werden von TerminSicher rechtzeitig, aber mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, bekanntgegeben, sodass der Dienstleister in der vertraglich vereinbarten Frist ordentlich kündigen kann. Soweit er dieses Recht nicht in Anspruch nimmt und die Leistungen nach dem Geltungsdatum weiter nutzt, wird die Preisänderung für beide Parteien verbindlich. Darauf Folgende Abrechnungen erfolgen auf Grundlage der neuen Preise.
  7. Aufrechnung sowie Zurückbehaltungsrechte des Dienstleisters sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.
  8. Kommt der Dienstleister mit der Zahlung in Verzug, so kann TerminSicher Verzugszinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes gemäß § 288 BGB verlangen.
  9. Ist der Dienstleister für zwei Kalendermonate mit der Bezahlung der anfallenden Gebühr oder eines nicht unerheblichen Anteils, oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Kalendermonate erstreckt, mit der Bezahlung in Höhe eines Betrages, der das doppelte einer monatlichen Grundgebühr erreicht, in Verzug, ist TerminSicher berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
  10. TerminSicher behält sich das Recht vor, den Zugriff auf die bereitgestellten Services, soweit der Dienstleister im Zahlungsverzug ist, nach entsprechender Androhung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist, ganz oder teilweise vorübergehend bis zur erfolgten Zahlung zu sperren.





§ 8 Pflichten und Obliegenheiten des Dienstleisters

  1. Die folgenden Bestimmungen und Mitwirkungspflichten sind Hauptleistungen des Dienstleisters und nicht allein als Nebenpflichten oder Obliegenheiten zu verstehen.
  2. Der Dienstleister zahlt die vereinbarte Vergütung fristgerecht.
  3. Der Dienstleister verpflichtet sich wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu seiner Person und seinem Unternehmen zu liefern. Dies gilt insbesondere für Angaben, die für eine ordentliche Rechnungsstellung notwendig sind. Macht der Dienstleister falsche oder unvollständige Angaben zum Rechnungsempfänger, die eine Rechnungskorrektur erfordern, so hat TerminSicher das Recht die daraus entstehenden Bearbeitungskosten vom Dienstleister einzufordern.
  4. Der Dienstleister nimmt die Einrichtung und Konfiguration (Anlegen der Stammdaten, individuelle Einstellungen und Einrichtung des Buchungswidgets) seines Servicepakets selbst vor und ist für diese verantwortlich.
  5. Der Dienstleister verpflichtet sich zu einer rechtmäßigen Nutzung der TerminSicher-Dienste. Insbesondere verpflichtet sich der Dienstleister:
    1. die gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes, Urheberrechts, Wettbewerbsrechts, sowie etwaige Vertraulichkeitsverpflichtungen bei der Erstellung seiner Inhalte, einzuhalten,
    2. keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte zu übermitteln oder auf solche Informationen hinzuweisen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen TerminSicher schädigen können, sowie
    3. den Versuch zu unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte, Daten oder Informationen unbefugt abzurufen oder in TerminSicher Programme einzugreifen oder eigreifen zu lassen.
  6. Für die vom Dienstleister veröffentlichten Inhalte trägt dieser die alleinige Verantwortung.
  7. Für die Ausgestaltung des rechtlichen Verhältnisses zwischen dem Dienstleister und dessen Endkunde und den entsprechenden Vertragsschluss in Bezug auf die Erbringung der Leistung ist der Dienstleister verantwortlich.
  8. Der Dienstleister ist für die Erfüllung der technischen Voraussetzungen, bei deren Nichterfüllung die Nutzbarkeit der TerminSicher-Dienste unter Umständen eingeschränkt oder unmöglich ist, alleinig verantwortlich.
  9. Der Dienstleister schützt die ihm oder seinen Mitarbeitern zugeordneten Zugangsdaten zu den TerminSicher-Diensten vor einem unbefugten Zugriff Dritter. In diesem Zusammenhang ist der Dienstleister verpflichtet solchen unbefugten Zugriffen, mit geeigneten vorbeugenden Maßnahmen entgegenzuwirken.
  10. TerminSicher Onlinedienste erfüllen nicht die Anforderungen der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Für die Aufbewahrung von Daten gemäß den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere des Handels- und Steuerrechts, ist der Dienstleister verantwortlich.
  11. Dem Dienstleister obliegt es, Kopien der von ihm eingegebenen Daten zu behalten und regelmäßig Sicherungskopien der mit den TerminSicher-Diensten erfassten Daten anzufertigen. Kommt der Dienstleister dieser Pflicht zur ordnungsgemäßen Datensicherung nicht nach, so haftet TerminSicher bei Datenverlusten der Höhe nach begrenzt auf solche Schäden, die auch bei einer ordnungsgemäßen regelmäßigen Datensicherung durch den Dienstleister aufgetreten wären.
  12. Der Dienstleister gibt sein Einverständnis, dass TerminSicher dem Dienstleister allgemeine Informationen zu seinen Produkten und Leistungen per E-Mail zusendet. Der Dienstleister kann dem Erhalt jederzeit mit zukünftiger Wirkung widersprechen. Der Zusendung von technischen oder systemrelevanten E-Mails durch die TerminSicher-Onlinedienste kann nicht widersprochen werden.





§ 9 Vertragswidrige Nutzung

  1. TerminSicher kann, bei Verstoß des Dienstleisters oder der von ihm benannten Mitarbeiter gegen eine der in diesen AGB festgelegten wesentlichen Pflichten, insbesondere bei Verstoß gegen die in Art. 8 genannten Pflichten, den Zugang zu seinen Onlinediensten und zu dessen Daten sperren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen strafbewährten Unterlassungserklärung gegenüber TerminSicher sichergestellt ist. Der Dienstleister wird dadurch nicht von seinen Vertragspflichten, insbesondere der Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung, entbunden.
  2. TerminSicher ist berechtigt rechts- oder sittenwidrige Inhalte, die durch den Dienstleister im Rahmen der Onlinedienste veröffentlicht wurden, ohne Vorankündigung zu löschen.






§ 10 Gewährleistung / Mangelhaftung

  1. Mängelfreiheit und Beschaffenheit. TerminSicher wird die unter diesem Vertrag geschuldete Dienste, soweit nicht allein dienstvertragliche Komponenten betroffenen sind, frei von Sach- und Rechtsmängeln bereitstellen. Die Dienste sind frei von Mängeln, sofern sie die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen und sich für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignen. Die unter diesem Vertrag bereitgestellte Software genügt dem Kriterium praktischer Tauglichkeit und hat die bei Software dieser Art übliche Qualität. Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt.
  2. Ein Anspruch wegen etwaiger Funktionsbeeinträchtigung ist insbesondere nicht gegeben sofern diese:
  1. durch fehlerhafte oder unangemessene Benutzung verursacht wird, oder
  2. durch Nutzung der TerminSicher bereitgestellten Dienste in einer fehlerhaften oder nicht angemessenen Systemumgebung und/oder mit fehlerhafter oder unangemessener Hardware entsteht.
  1. Der Dienstleister hat vor Vertragsabschluss überprüft, dass die Spezifikation der Software seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale und -bedingungen der Software bekannt.
  2. Mängel der Dienste meldet der Dienstleister unverzüglich an TerminSicher und erläutert die näheren Umstände des Zustandekommens. TerminSicher wird den Mangel innerhalb angemessener Frist beseitigen. TerminSicher ist berechtigt, dem Dienstleister bei Mängeln der Software vorübergehend Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzuzeigen und den Mangel später durch Anpassung der Software zu beseitigen, sofern dies dem Dienstleister zumutbar ist.
  3. Der Dienstleister hat das Recht TerminSicher eine angemessene Frist für die Beseitigung des Mangels zu setzen. Die Fristsetzung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.
  4. Nach zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Dienstleister nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
  5. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.





§ 11 Freistellungspflicht des Dienstleisters

  1. Sollte TerminSicher von Dritten (einschließlich öffentlicher Stellen) wegen gesetzeswidriger Inhalte, wegen der Verletzung von geistigen oder gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten oder aus sonstigen Gründen, die der Dienstleister zu vertreten hat (als Dritt- oder Mitstörer), in Anspruch genommen werden (z.B. auf Unterlassung, Widerruf, Richtigstellung, Schadenersatz, usw.) oder machen Dritte Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen gegenüber TerminSicher geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass der Dienstleister gegen seine gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen verstoßen hat (z.B. Verstoß gegen Datenschutz- oder Wettbewerbsrecht), dann ist der Dienstleister verpflichtet, TerminSicher alle daraus entstehenden Schäden, Nachteile und Kosten (einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten) zu erstatten.
  2. Der Dienstleister verpflichtet sich weiterhin TerminSicher in jeglicher Weise dabei zu unterstützen, eine derartige Inanspruchnahme abzuwehren.
  3. TerminSicher behält sich vor, die betreffenden Auftritte des Dienstleisters unter TerminSicher unverzüglich zu entfernen. Die Vergütungsansprüche von TerminSicher bleiben unberührt.



§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Verträge der Parteien treten mit Auftragseingang bei TerminSicher in Kraft, sofern der Auftrag nicht einen abweichenden Vertragsbeginn festlegt.
  2. Die Laufzeit eines Vertrages beträgt 1 Monat und verlängert sich jeweils um 1 Monat, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird.
  3. Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch TerminSicher liegt insbesondere vor, wenn der Dienstleister seine Pflichten verletzt.
  4. Der Dienstleister kann das bestellte Servicepaket jederzeit wechseln oder Zusatzoption

de- & aktivieren. Der Paketwechsel wird unverzüglich gültig, mit sämtlichen sich aus diesem Vertrag ergebenen Rechten und Pflichten. Die Kündigungsbedingungen bleiben durch einen solchen Wechsel unberührt.



§ 13 Haftungsbeschränkung

  1. Auf Schadensersatz haftet TerminSicher – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet TerminSicher vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z. B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
    1. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    2. Für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Summenmäßig ist die Haftung begrenzt auf den wertmäßigen Betrag des jeweiligen ABONNEMENTS.
  3. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden TerminSicher nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit TerminSicher einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. TerminSicher bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Dienstleister hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware jeweils nach dem aktuellen Stand der Technik.
  5. TerminSicher haftet nicht für die Richtigkeit der Terminbuchung durch den Dienstleister oder dessen Endkunden. Für diese sind ausschließlich der Dienstleister und dessen Endkunden verantwortlich.
  6. Im Übrigen ist die Haftung von TerminSicher ausgeschlossen. Insbesondere ist eine Haftung ausgeschlossen für dem Dienstleister entgangenen Gewinn, beim Dienstleister nicht eingetretene Einsparungen, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und sonstige Schäden, die Ihre Ursache außerhalb des direkten Einflussbereichs des TerminSicher haben. Es besteht keine Haftung bei unentgeltlich (kostenfrei) bereitgestellten Leistungen und KOMPONENTEN sowie bei verschuldensunabhängiger Haftung von TerminSicher für etwaige bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), soweit nicht die Voraussetzungen der Abs. (1) oder (2) vorliegen.




§ 14 Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche Informationen betreffend die jeweils andere Partei (einschließlich verbundener Unternehmen, Kunden, Geschäftspartner, Mitarbeiter der jeweiligen Partei), die ihnen im Zuge der geschäftlichen Zusammenarbeit bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Erfüllung des Vertragsgegenstandes zu nutzen.
  2. Jede Partei ist dafür verantwortlich, in dem eigenen Verantwortungsbereich die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere jene der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten. Hiervon umfasst ist auch die Pflicht zum Abschluss eines Vertrages über die Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO, welcher Bestandteil dieses Vertragsverhältnisses wird.
  3. Beide Parteien verpflichte sich, Angaben über den jeweils anderen Vertragspartner vertraulich zu behandeln, soweit es sich dabei nicht um in der Öffentlichkeit bereits bekannte Angaben handelt.
  4. Keine der Parteien wird den Namen der jeweils anderen Partei ohne deren vorherige Zustimmung zu Werbe- oder ähnlichen Aktivitäten verwenden. TerminSicher ist jedoch befugt, den Namen des Dienstleisters in Referenzkundenlisten oder im Rahmen ihrer Marketingaktivitäten zu verwenden.
  5. Weitergehende Informationen über den Schutz personenbezogener Daten sind auf der Website von TerminSicher abrufbar.



§ 15 Marketing und Kommunikation

  1. Sofern der Dienstleister mit TerminSicher einen Vertrag abschließt und dabei die elektronische Postadresse (E-Mail) angibt, hat TerminSicher das Recht, diese elektronische Postadresse (E-Mail-Adresse) des Dienstleisters zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwenden.
  2. Der Dienstleister hat das Recht, der Verwendung der elektronischen Postadresse (E-Mail-Adresse) jederzeit zu widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.



§ 16 Unterauftragnehmer

  1. TerminSicher ist berechtigt Unterauftragnehmer zum Zwecke der Leistungserbringung heranzuziehen. Für die Leistung Dritter gegenüber dem Dienstleister trägt TerminSicher Sorge.
  2. Der Dienstleister versichert eine sorgfältige Auswahl eingesetzter Unterauftragnehmer, insbesondere hinsichtlich des gesetzlichen Datenschutzes.




§ 17 Schlussbestimmungen


  1. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung kann der Dienstleister weder den Vertrag noch vertragliche Rechte oder Pflichten an Dritte abtreten oder übertragen. TerminSicher ist berechtigt, die Vertragsbeziehung mit dem Dienstleister auf ein mit TerminSicher gemäß § 15 Aktiengesetz verbundenes Unternehmen zu übertragen.


  1. TerminSicher behält sich das Recht vor den Inhalt der vorliegenden AGB jederzeit, mit Zustimmung des Dienstleisters, zu ändern. TerminSicher wird bevorstehende Änderungen, insbesondere Leistungs- und/oder Preisanpassungen, rechtzeitig und mindestens vier Wochen vorab ankündigen. Die Zustimmung des Dienstleisters gilt als erteilt, wenn der Dienstleister der Änderung der AGB nicht mit einer Frist von vier Wochen nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung widerspricht. TerminSicher wird den Dienstleister bei entsprechenden Änderungsmitteilungen auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Soweit durch eine bevorstehende Vertragsänderung wesentliche Rechte des Dienstleisters oder wesentliche Verpflichtungen von TerminSicher gegenüber dem Dienstleister zum Nachteil des Dienstleisters mehr als nur unerheblich beeinträchtigt werden, wird dem Dienstleister ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, um sich von den vertraglichen Pflichten zu lösen. Im Voraus bezahlte Leistungen für Zeiten nach dem Kündigungsdatum wird TerminSicher dem Dienstleister im Falle einer Sonderkündigung anteilig zurückerstatten.


  1. Erweiterungen und Änderungen dieser AGB sind zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu formulieren. TerminSicher kann hierzu die vom Dienstleister angegebene E-Mail-Adresse verwenden.


  1. Der Erfüllungsort ist der Sitz von TerminSicher.


  1. Der Dienstleister räumt TerminSicher das Recht ein, den Dienstleister in Veröffentlichungen gleich welcher Art als Referenzkunden auszuweisen und in diesem Zusammenhang Namen, Marken und Logos des Dienstleisters zu verwenden, sofern und solange der Dienstleister, dem nicht in Textform ausdrücklich widerspricht.


  1. Für Vertragsverhältnisse der Parteien nach diesen Bedingungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener-UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.


  1. Ist der Dienstleister Kaufmann, eine Juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand derjenige am Sitz von TerminSicher. TerminSicher bleibt jedoch berechtigt, den Dienstleister an dessen Sitz zu verklagen


  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise in redliche Weise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle eine Vertragslücke.